Schulordnung der Leibnizschule Hannover
Schulordnung der Leibnizschule
Die Schule hat die Aufgabe, den Bildungsauftrag laut Niedersächsischem Schulgesetz zu erfüllen. Alle an der Schulgemeinschaft Beteiligten haben das Recht und die Pflicht, an der Erfüllung mitzuwirken.
Die Schulordnung regelt das Zusammenleben innerhalb der Schule. In unserer Schule wollen wir uns wohl fühlen. Daher ist unser Umgang von folgenden Grundsätzen geprägt:
- Wir sind freundlich und hilfsbereit.
- Wir nehmen Rücksicht und achten einander.
- Jede Form von Gewalt lehnen wir ab.
- Fremdes Eigentum respektieren wir. Wir achten darauf, dass unsere Schule nicht beschädigt
und das Schulgelände nicht verunreinigt wird. - Wenn es Konflikte gibt, reden wir miteinander oder suchen Hilfe für eine Lösung.
Allgemeines
- Fahrräder, Scooter, Inliner, Skateboards, Waveboards, Roller und ähnliche Geräte dürfen in der Schule nicht benutzt werden. Sie müssen am Fahrradständer angeschlossen, bzw. in einem großen Schließfach eingeschlossen werden. Sie dürfen nicht in den Klassenräumen abgestellt werden.
- Waffen, Messer, Reizgas, Feuerwerkskörper, Laserpointer, Farbspraydosen und Lackstifte o. Ä. dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
- Smartphones und ähnliche Datenverarbeitungsgeräte (DV-Geräte) bleiben während des gesamten Schultags ausgeschaltet (weitere Hinweise siehe Punkt 5).
- Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgesetzt. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist möglich.
- Während des Unterrichts wird nicht gegessen; auch das Kauen von Kaugummi unterbleibt während dieser Zeit. Lehrkräfte können den Konsum von Getränken zulassen.
- Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen – aber auch der Besitz von Drogen sowie das Vapen – ist auf dem Schulgelände ebenso wie bei Schulveranstaltungen der Leibnizschule untersagt. Bei besonderen Schulveranstaltungen kann die Schulleitung bezüglich des Ausschankes alkoholischer Getränke Ausnahmen zulassen.
- Für Verhaltensregeln in Cafeteria, Mensa und Freizeitbereich ist die aushängende Ordnung maßgebend und zu beachten.
- Das Aufhängen von Plakaten außerhalb der Klassenräume bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
1. Beginn des Schultages
Das Schulgebäude ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Der Gong erinnert daran, sich zum Unterrichtsraum zu begeben. Er klingelt drei Minuten vor Beginn der jeweiligen Doppelstunde. Die Lehrkraft eröffnet und schließt die Unterrichtsstunde.
Fehlt beim Unterrichtsbeginn eine Lehrkraft, ohne dass ein Unterrichtsausfall bekannt gegeben wurde, so meldet dies der/die Klassensprecher*in spätestens nach 10 Minuten im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
2. Verhalten in den Pausen
Im gesamten Schulgebäude ist Rücksicht auf andere zu nehmen, d. h.: nicht rennen, toben oder schreien; weder die Türen zuschlagen noch zuhalten.
Das Schulgelände darf von Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Dazu gehören insbesondere auch die Pausen und Freistunden.
Große Pausen
Die Räume werden zu Beginn der großen Pause von der Lehrkraft verschlossen und am Beginn der Stunde wieder geöffnet.
Die großen Pausen werden auf den Pausenhöfen und in den dafür bestimmten Pausenbereichen verbracht.
Dazu zählen
- die Eingangshalle
- das Treppenhaus zwischen Trakt B und C
- die Cafeteria
- der Freizeitbereich
- der Aufenthaltsraum neben der Cafeteria
- der Gang im B-Trakt, 3. Stock (nur für Schüler*innen des 11. Jahrgangs) und
- der Oberstufenaufenthaltsraum (nur für Schüler*innen der Jahrgänge 12 und 13).
Am Beginn der Pause können Toiletten und Schließfächer aufgesucht werden.
Der erste bis dritte Stock des A-Traktes, die Mensa, die Freitreppe vor dem Hauptgebäude, weitere Treppenhäuser und die Parkplätze sind keine Pausenbereiche.
Raumwechsel
Bei einem Raumwechsel der Klasse schließt die Lehrkraft den Raum ab. Davor überprüft sie, ob die Fenster geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist.
3. Verhalten auf dem Schulhof
Hier kann man sich austoben – muss sich aber trotzdem an einige Regeln halten:
Das Werfen von Eicheln, Steinen o. ä. ist nicht gestattet. Ganz ausdrücklich untersagt ist wegen der erheblichen Verletzungsgefahr das Werfen von Schneebällen! Ballspiele sind nur auf den gekennzeichneten Flächen willkommen. Um Schäden zu vermeiden, ist das Bespielen der Wände mit Bällen untersagt.
Erste Ansprechpartner für die Belange der Schüler*innen während der Pause sind die aufsichtführenden Lehrkräfte.
4. Schulgelände
Das Gebäude und das Gelände werden von allen sauber gehalten! Papier und Abfall gehören in die drei Abfallbehälter (blau für Altpapier; gelb für Plastikmüll; grau für Restmüll) oder in die weiteren Papierkörbe.
Wenn eine Lehrkraft eine Schüler*in zur Müllbeseitigung aufruft, so ist dieser Aufforderung Folge zu leisten.
5. Umgang mit Datenverarbeitungsgeräten
Dieser Teil der Schulordnung wurde auf der Gesamtkonferenz am 01.06.2026 durch eine Neufassung der Nutzungsordung für digitale Endgeräte ersetzt. Die Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung und befindet sich im Anhang.
6. Ende des Schultages
Am Ende des Schultages sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Arbeitsplätze aufzuräumen. Freitags bleiben alle Stühle für die Pflege der Tischflächen unten stehen.
Vor dem Verlassen der Schule muss der Vertretungsplan für den nächsten Schultag eingesehen werden.
Auch der Heimweg gehört zum Schultag und so ist auch dabei ein rücksichtsvolles Verhalten den Mitmenschen gegenüber selbstverständlich.
Stand: 22.01.2018. Gültig ab: 01.02.2018, Rn; aktualisiert 01.06.2026, Bz
Anhang: Nutzungsordnung für digitale Endgeräte (Stand 1.6.2026)
