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Entschuldigungen: Verhalten im Krankheitsfall und Umgang mit dem Entschuldigungsheft

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

sollte Ihr Kind erkranken und den Unterricht nicht besuchen können, beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Bitte rufen Sie am ersten Tag der Erkrankung morgens vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an (0511 168 43460) oder schreiben Sie eine E-Mail an Krankmeldung@leibnizschule-hannover.eu, um Ihr Kind krankzumelden. Die Information der Klassenleitungen erfolgt über das Sekretariat.
  2. Nennen Sie uns bitte den Namen des Kindes, die Klasse und nach Möglichkeit auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.
  3. Sollte eine längerfristige Fehlzeit bestehen, nehmen Sie bitte zusätzlich zum Sekretariat auch mit dem Klassenteam Kontakt auf, um nötige Absprachen zu treffen. Bei längerfristigen Fehlzeiten kann eventuell auch ein Attest verlangt werden.
  4. Für den Fall, dass Ihr Kind längerfristig nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, weisen Sie uns dies bitte immer mit einem Attest nach.
  5. Geht Ihr Kind wieder in die Schule, geben Sie als Erziehungsberechtigte bitte das von Ihnen ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Entschuldigungsheft, das jeder Schüler/ jede Schülerin zu Beginn eines Schuljahrs erhält, mit in die Schule.
  6. Vermerken Sie bitte auch die Kenntnis über die eventuell versäumten Klassenarbeiten oder Klausuren.
  7. Ihr Kind legt das Heft möglichst am ersten Tag, spätestens aber innerhalb von einer Woche einem Klassenteammitglied zur Abzeichnung vor.
  8. Bei versäumten Kursunterrichten (zweite Fremdsprache, Wahlpflichtunterricht, Religion oder Werte und Normen) muss das Heft auch der Fachlehrkraft vorgelegt werden.
  9. Atteste sollen im hinteren Teil eingeklebt werden.
  10. Das Heft verbleibt bis Schuljahresende oder bis es gefüllt ist bei Ihrem Kind und
    wird dann beim Klassenteam zur Archivierung abgegeben. Es muss jederzeit vorzeigbar sein. Bei Verlust ist uns dieser unverzüglich mitzuteilen.
  11. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht als schriftliche Entschuldigung gelten kann, Ihre Unterschrift ist grundsätzlich erforderlich.

Erkrankungen während des Schultages:

  1. Erkrankt Ihr Kind während des Schultages und möchte nach Hause gehen, melden wir uns grundsätzlich telefonisch bei Ihnen, um Sie zu informieren. Nach Absprache des weiteren Vorgehens und erst mit Ihrem Einverständnis schicken wir Ihr Kind nach Hause, falls Sie oder eine von Ihnen benannte Person Ihr Kind nicht abholen können. Auch diese versäumten Einzelstunden müssen von Ihnen entschuldigt werden.
  2. Sollte schon morgens absehbar sein, dass Ihr Kind den Schultag eventuell nicht in voller Länge absolvieren kann, notieren Sie bitte unter dem Feld „Bemerkung“, dass es selbstständig den Heimweg antreten darf, wenn Sie dies wünschen. In jedem Fall muss es sich im Sekretariat abmelden und die Erlaubnis vorzeigen.

Beurlaubungen:

  1. Beurlaubungen müssen von Ihnen rechtzeitig beantragt werden, nach Möglichkeit sind Arzttermine am Nachmittag wahrzunehmen.
  2. Beurlaubungen für einen Schultag sind beim verantwortlichen Klassenteam schriftlich zu beantragen. Längerfristige Beurlaubungen oder ein direktes Angrenzen eines Tages an die Ferien sind schriftlich über das Klassenteam bei der Schulleiterin, Frau Bürig-Heinze, zu beantragen und nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung vor den Ferien in der Regel nicht möglich ist.
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