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1. Einführung

Digitale Endgeräte nehmen zunehmend Einfluss auf unseren Alltag. Damit werden sie natürlich auch im Schulalltag immer präsenter. Diese Nutzungsordnung regelt deshalb ihren Gebrauch im Unterricht sowie in der außerunterrichtlichen Zeit.

2. Regeln für die Tablet-Jahrgänge

Im Folgenden werden die Regeln für die schulischen Zwecke und für die private Nutzung der iPads in den Tablet-Jahrgängen dargestellt.

Schulische Nutzung der Geräte

  • Die iPads dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden.
  • Die iPads sind im gesetzlichen und sozialen Rahmen sowie unter Rücksichtnahme auf andere zu nutzen.
  • Die iPads müssen von den Schüler*innen immer ausreichend geladen (mindestens 75%) mit in die Schule gebracht werden.
  • Es muss immer ausreichend freier Speicher für unterrichtliche Zwecke zur
    Verfügung stehen (min. 5 GB).
  • Die iPads müssen immer stummgeschaltet werden.
  • Die Schüler*innen müssen an jedem Unterrichtstag möglichst einen digitalen Stift sowie Kopfhörer (kabelgebunden oder Bluetooth) mitbringen.
  • In Unterrichtsphasen, in denen die iPads nicht gebraucht werden, müssen diese zugeklappt/mit der Displayseite auf den Tisch gelegt werden oder in die Schultasche gesteckt werden. Diese Unterrichtsphasen werden von der Lehrkraft
    festgelegt und kommuniziert.
  • Mappen dürfen grundsätzlich digital geführt werden. Die Schüler*innen müssen hierbei die gleichen Kriterien einhalten, die die Lehrkraft zur analogen Mappenführung vorgibt. Falls die Lehrkraft Mappen einsammeln möchte, müssen digitale Mappen im PDF-Format abgegeben werden, sofern nicht anders mit der Lehrkraft abgesprochen. Beim Erstellen der PDF-Datei müssen die Schüler*innen darauf achten, dass die Dateien so groß wie nötig und so klein wie möglich erstellt werden.
  • Die Schulbücher müssen in der Schule in Papierform genutzt werden. Zu Hause dürfen auch die digitalen Versionen genutzt werden.
  • Für die Schüler*innen der Tablet-Jahrgänge wird ein WLAN-Zugang im Klassenraum sichergestellt.
  • Die für den Unterricht benötigten Apps werden von den Administrator*innen der Schule mithilfe des Apple School Managers und des MDM Relution installiert. Ein Zugriff der LHH oder der schulischen Administrator*innen auf den privaten Teil des Schüler-Tablets, z.B. Fotos, E-Mails, Kalender, ist laut Informationen des Schulträgers weder möglich noch zulässig.
  • Während des Unterrichts dürfen keine Filme, Tonaufnahmen und Fotos aufgenommen werden, es sei denn, dies wird als Teil eines Arbeitsauftrages durch die Lehrkraft angeordnet. Bei diesen Arbeitsaufträgen wird es eine gleichwertige Alternative ohne Fotos, Film- und Tonaufnahme geben. Die Dateien müssen am Ende des jeweiligen Unterrichts gelöscht werden. Sollte es ein größeres, stundenübergreifendes Projekt geben, müssen im Vorfeld schriftliche Einverständniserklärungen sowohl der Schüler*innen als auch der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
  • Schulbezogene Inhalte dürfen ausschließlich lokal auf dem iPad, auf dem Schulserver oder für Backupzwecke gespeichert werden. Es ist ausdrücklich untersagt, Inhalte, die den Datenschutz und/oder das Urheberrecht verletzen, zu veröffentlichen.
  • Die Nutzung der iCloud ist für schulische Zwecke grundsätzlich untersagt. Dateien, die für unterrichtliche Zwecke erstellt werden, dürfen hier nicht gespeichert werden.
  • Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das iPad alle Anforderungen erfüllt, um zentral verwaltet werden zu können. Ein Jailbreak, Rooten etc. darf also nicht vorgenommen werden.
  • AirPlay und AirDrop dürfen ausschließlich im eigenen Unterrichtsraum und nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft erfolgen.
  • Auf dem ersten Homescreen des iPads dürfen ausschließlich schulische Apps angeordnet werden, um Ablenkung vorzubeugen.
  • Es wird dringend empfohlen, einmal wöchentlich ein Backup (der Dateien) des iPads auf einem privaten Speichermedium durchzuführen. Backupdateien dürfen grundsätzlich nicht auf IServ-gespeichert werden, vielmehr müssen sie auf einem USB-Stick oder einem privaten PC gesichert werden. Wie dies funktioniert, wird in den Einführungswoche-Erklärvideos erläutert, die auf IServ zu finden sind (Dateien Schule iPads 500_Einfuehrungsphase).
  • Die Schule haftet grundsätzlich nicht bei Schäden oder Diebstahl der Geräte.

Wichtiger Hinweis zu Klassenarbeiten und Klausuren

Grundsätzlich ist die Nutzung von nicht ausdrücklich zugelassenen digitalen Endgeräten während einer Klassenarbeit bzw. Klausur verboten. Ein Gerät, welches sich nicht ausgeschaltet in der Tasche befindet, wird als Täuschungsversuch gewertet. Um einem möglichen Verdacht vorzubeugen, kann die Lehrkraft veranlassen, dass die Schüler*innen ihre Geräte über den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. Klausur ausgeschaltet auf einen dafür vorgesehenen Tisch legen.

Private Nutzung der privat angeschafften iPads

  • Eine private Nutzung der iPads ist zulässig und liegt in der Verantwortung des/der Erziehungsberechtigten.
  • Aus schulischer Sicht wird keine Apple-ID benötigt. Liegt eine private Apple-ID vor, können der/die Erziehungsberechtigte/n entscheiden, ob sich ihr Kind mit dieser auf dem Gerät einloggt, um Apps u. ä., für den privaten Bereich herunterzuladen. Dies geschieht grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
  • Wir empfehlen allen Erziehungsberechtigten, mit ihren Kindern Regeln zur Mediennutzung abzusprechen.

3. Zusätzliche Regeln für freiwillig mitgebrachte mobile Endgeräte in
den Nicht-Tablet-Jahrgängen

Grundsätzlich gelten auch für freiwillig mitgebrachte mobile Endgeräte in den Nicht-Tablet-Jahrgängen alle Regeln, die in Kapitel 2 aufgeführt sind. Zudem gilt:

  • Schüler*innen der Jahrgänge 5-7 dürfen ihre privaten mobilen Endgeräte (Laptop, Tablet, Convertible) in der Regel während des gesamten Schultages nicht verwenden. Ausnahmen werden über die Klassenleitungen geregelt.
  • Schüler*innen, die nicht in einer Tablet-Klasse sind, dürfen ab Jahrgang 8 ein privates mobilen Endgerät (Laptop, Tablet oder Convertible) im Unterricht nutzen.
  • Die Nutzung von Smartphones darf in allen Jahrgängen nur in Ausnahmefällen durch die Lehrkraft gestattet werden.
  • Das Mitbringen eigener mobiler Endgeräte erfolgt auf eigenes Risiko. Grundsätzlich gilt, wie für andere Wertgegenstände, dass sie nicht über die Schule versichert sind und während der Schulzeit durch sie entstehende Kosten auch nicht von der Schule erstattet werden.
  • Die Schüler*innen sind selbst für die Funktionsfähigkeit ihrer mobilen Endgeräte verantwortlich (Installation von Updates, hinreichende Ladung des Akkus vor Schulbeginn etc.)
  • Die Schule stellt den Schüler*innen ab dem 9. Jahrgang nach einem erfolgten Breitbandausbau sofern technisch möglich einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Die ausschließlich unterrichtliche Nutzung erfolgt nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft.
  • Wenn Schüler*innen mit eigenen mobilen Endgeräten Arbeitsergebnisse präsentieren oder Referate halten wollen, müssen sie vorher selbst prüfen, welche Technik im jeweiligen Raum vorhanden ist.
  • Die Nutzung der schuleigenen Infrastruktur für Präsentationszwecke (z.B. der PCs in den interaktiven Tafeln) ist bis auf weiteres möglich, muss jedoch rechtzeitig vorher zwischen Lehrkraft und Schüler*in abgesprochen werden.
  • In den Jahrgängen 5 bis einschließlich 10 müssen in der Schule die Bücher in Papierform genutzt werden. In den Jahrgängen 11 bis 13 dürfen die Schulbücher in Absprache mit der Fachlehrkraft und dem Kurs in digitaler Form genutzt werden.
  • In allen Jahrgängen werden bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen angewendet.

 

4. Nutzung digitaler Endgeräte in den Pausen und in Freistunden

  • In den Pausen ist für die Jahrgänge 5-10 die Nutzung aller digitaler Endgeräte (Handys, Smartphones, Laptops, Tablets, Wearables etc.) untersagt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Lehrkraft die Verwendung erlauben. Es wird nachdrücklich daraufhin gewiesen, dass auch hier die Nutzungsordnung gilt.
  • Als Ausnahme ist für die Jahrgänge 8 – 10 die Nutzung der digitalen Endgeräte für unterrichtliche Zwecke in den Pausen im Raum neben der Cafeteria möglich.
  • Den Schüler*innen der Jahrgänge 11-13 ist die Nutzung digitaler Endgeräte während der Pausen ausschließlich im Oberstufenraum sowie im Eingangsbereich an der Röntgenstraße und in den Gängen des 3. Stocks des B- und C-Traktes erlaubt. Diese Regelung gilt auch für die Zeit vor der ersten Stunde. Außerhalb der Pausen (in Freistunden) dürfen diese Jahrgänge Geräte in verträglichem Rahmen überall auf dem Schulgelände nutzen. Wir empfehlen, in den Pausen eine Auszeit von den digitalen Endgeräten einzulegen.
  • Auch in diesem Zusammenhang gilt: Die Schule haftet grundsätzlich nicht bei Schäden oder Diebstahl der Geräte.

 

Gez. Bz, 11.09.23

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