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Hauptgebäude
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Hygieneregelungen für Elternabende

In den nächsten Wochen werden fast alle Klassen wieder die ersten Elternabende durchführen. Sollten sie in der Schule stattfinden, gelten folgende Hygienereglungen:

  • Es gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern.
  • Im Schulgebäude besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht. Diese gilt auch wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Masken dürfen also auch auf dem Sitzplatz nicht abgenommen werden. Zugelassen sind medizinische Masken oder FFP2-Masken.
  • Auch auf Elternabenden gilt die Testpflicht. Es ist entweder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test nötig oder ein höchstens 24 Stunden alter PoC-Antigentest. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte oder Genesene (6 Monate gültig). Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise mit.

Neben diesen Hygieneregelungen bitten wir darum, dass jedes Kind nur von einem Erziehungsberechtigten vertreten wird.

Susanne Bürig-Heinze, ständige Vertreterin der Schulleiterin

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